Keine GEZ-Gebühren auf internetfähige PCs

7.1 Milliarden Euro reichen den Öffentlich Rechtlichen nicht. Was ist das für eine Grundversorgung bei der es 18 Fernseh- und 61 Hörfunksender bedarf? Warum werden alle PC Besitzer zur Kasse gebeten, wobei nur 4% das Angebot nutzen?
Der PC wird nur zu einem verschwindend geringen Teil für Rundfunkzwecke eingesetzt, die meisten Leute arbeiten mit dem PC und somit geht der PC die GEZ und öffentlich rechtlichen Sendeanstalten herzlich wenig an. Sollen die Ihre Angebote doch per Passwort schützen!
Es ist eine ausgemachte Unverschämtheit GEZ Gebühren für Arbeitsgeräte zu erheben. Eines der beliebtesten Argumente der Öffentlich Rechtlichen ist, dass es sich nicht kontrollieren ließe wer deren Angebote in Anspruch nimmt. Diese Aussage ist aber grundfalsch! und soll dazu dienen die pauschale Gebührenerhebung nicht in Frage zu stellen. Hier wird bewußte Desinformation betrieben.
Tausende von Websiten machen vor, wie man Angebote im Internet verrechnet und dies ließe sich auch bei den Öffentlich Rechtlichen bewerkstelligen. Oder z.B. Schweiz. Dort bestellt man ein IPTV Paket beim Provider und hat somit neben seinem normalen Internetzugang noch die Möglichkeit Fernsehangebote zu beziehen.
Nur wir lassen uns mal wieder abzocken. Leider sind aber auch zu wenige private Haushalte an dem Thema interessiert, da dort die Masse mit keinen Mehrbelastungen zu rechnen hat. Man beraubt sich hier aber der Möglichkeit NEIN zu sagen. D.h. Sie werden zeitlebens an die GEZ zahlen. Wer heute noch aus dem Verein austreten kann, indem er das Radio und den Fernseher entsorgt, der wird ab Januar aufgrund seines PCs zur Kasse gebeten.
Ein Entkommen ist nicht mehr möglich. Das kann so nicht sein. Viele sind nämlich der Meinung, dass 7.1 Milliarden Euro mehr als genug sind, für ein Programm, welches auch zusehends verflacht. Wer braucht bitte 18 Fernseh- und 61 Hörfunkprogramme? Mit dem Ausbau der digitalen Sender wird das Angebot noch weiter zunehmen.
Das Verfassungsgericht sprach einst von einer „Grundversorgung“: Entweder meinte das Gericht etwas ganz anderes damit, oder die Öffentlich Rechtlichen haben da was nicht verstanden. Das Gericht sagt zwar, dass zu dieser Grundversorgung auch Unterhaltung gehört, über den Umfang hat man aber leider keine Angaben gemacht. Und so wächst und wächst das öffentlich rechtliche Angebot. Das betrifft auch die Verbreitungswege. Irgendwann muss doch mal Schluß sein!
Auch wenn die PC-Gebühr nun kommen wird, ist es wichtig das Thema nicht in der Versenkung verschwinden zu lassen und immer wieder auf diesen Mißstand hinzuweisen.
Das Internet ist ein freies Kommunikationsmedium und das muss es auch bleiben!
Update
Inzwischen haben einige Leute Widerspruch gegen die PC-Gebühr eingelegt. Hintergrund ist eine Klage vor den Verwaltungsgerichten um so im Fall des Falles beim Verfassungsgericht vorstellig zu werden. Klagen geht aber nur mit einem Gebührenbescheid der jeweiligen Landesrundfunkanstalt und bis man den bekommt, kann schon einige Zeit in's Land gehen. Das dauert ca. ein 1/2 bis 3/4 Jahr!
Auch die Bitte um die sofortige Austellung eines Gebührenbescheids bringt da nicht viel. Erst mal gibt es Zahlungserinnerungen, die aber nicht relevant sind.
Der Gipfel der Unverschämtheit ist dann, dass trotz der Aufforderung einem doch gleich einen Gebührenbescheid auszustellen im Anschluss noch Säumniszuschläge fällig werden, obwohl hier eindeutig die GEZ gepennt hat.
Beispiele für einen Widerspruch auf einen Gebührenbescheid zur PC-Gebühr



Wer einen PC besitzt, der theoretisch an das Internet angeschlossen werden kann und bisher weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet hat, muss eine Rundfunkgebühr in Höhe von 5,52 ? im Monat zahlen. In Deutschland muss man Gebühren für Ding...
Aufgenommen: Feb 26, 17:20