EU Petition gegen PC-Gebühr
Am 03. Dezember legte der Berliner Zahnarzt A. Jansen beim EU-Parlament eine Petition gegen die GEZ-PC-Gebühr ein.
Petition beim Europäischen Parlament
Petition gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Grundrechte auf freie Kommunikation und Information Kapitel II (Artikel 11) und der Freizügigkeit der Dienstleistungen (Artikel 15)
Sehr geehrte Mitglieder/Innen des Petitionsausschuss,
ich lege eine Petition gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verletzung verfassungsmäßiger Grundrechte ein.
Am 19.10.2006 hat die Ministerkonferenz der deutschen Bundesländer beschlossen, dass alle Freiberufler und Unternehmer in der Bundesrepublik Deutschland, die einen PC mit Internetzugang besitzen, Rundfunkgebühren an die Öffentlich-Rechtlichen Radio- und Fernsehsender ab dem 1. Januar 2007 bezahlen müssen.
Zum Hintergrund:
Ich arbeite als freiberuflicher Zahnarzt seit 10 Jahren in Berlin und betreue Patienten aus über 135 Nationen. Ich spreche 5 Amtssprachen der Europäischen Union. Zu meinen speziellen Tätigkeiten gehört auch die schnelle Kommunikation mit den Patienten, die in ganz Europa ansässig sind. Seit Beginn der Freiberuflichkeit benutze ich zu 95% das Internet, um mich schriftlich mit den Patienten und den Kollegen auszutauschen.
In meiner Zahnarztpraxis betreibe ich bewußt kein Radio oder Fernsehen. Es ist meinen Mitarbeitern untersagt, eigene Radios oder Fernseher in der Praxis zu betreiben. Ich möchte dies nicht, weil ich mich ganz meinem Beruf hingeben möchte, ohne dabei z.B. von Werbung gestört zu werden.
Das Gesetz zur Rundfunkgebühr in Deutschland besteht seit vielen Jahrzehnten und bezog sich bislang auf die Besitzer von Radios und Fernseher. Die vereinnahmten Gebühren dienen der alleinigen Finanzierung der deutschen Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten wie ARD, deren Regionalsender und der ZDF. In den Vorständen dieser Sendeanstalten sitzen auch Vertreter der Volksparteien, die diese Gebühr beschlossen haben. Andere private Fernsehsender oder andere Europäische Fernsehsender erhalten keine Zahlungen aus diesem Gebühreneinnahmen.
Wer bislang keinen Fernseher oder Radio besitzt, braucht auch keine Rundfunkgebühr zu bezahlen.
Mit der Ausweitung der Gebührenpflicht auf internetfähige PC ist jedoch ein Paradigmenwechsel eingetreten, der mit den Grundrechten jedes EU Bürger in der Bundesrepublik Deutschland im Widerstreit steht. Sollte ich nun ab dem 1 Januar 2007 auf die Zahlung der Gebühren auf Internetfähige PC´s vermeiden wollen und auf den Internetzugang verzichten , dann kann ich nicht mehr mit den Patienten und den Kollegen kommunizieren. Ich kann keine unabhängigen Informationen über das Internet erhalten. Ebenso kann ich mich nicht fortbilden oder auch mich meine Rechte als EU Bürger informieren oder meine Dienstleistung als Zahnarzt über das Internet in ganz Europa anbieten. In der Sache wird dadurch meine freie persönliche und berufliche Entwicklung substanziell behindert.
Stand es bislang dem Bürger frei etwas zu benutzen oder nicht (Fernseher oder Radio), so steht es dem Bürger ab dem 1. Januar 2007 in Deutschland nicht mehr frei, ob er etwas anbieten darf, ohne dass eine Behörde (GEZ= Gebühreneinzugszentrale) dafür Gebühren für eine hier nicht gewünschte Dienstleistung einzieht. Die Gebührenerhebung für die Benutzung der Kommunikation im Internet dient einer Dienstleistung, die ich absolut nicht möchte, ja sogar vehement seit Jahrzehnten in meiner Arbeitswelt als Freiberufler ablehne. Dies erfüllt anscheinend auch den Straftatbestand eines Betruges.
Ich zitiere aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Kapitel II Artikel 11 C364/11 vom 18.12.200:
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
(1) Jeder Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen empfangen und weiterzugeben.
Kapitel II, Artikel 15
Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten
(2) Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben die Freiheit, in jedem Mitgliedsstaat Arbeit zu suchen, zu arbeiten, sich niederzulassen oder Dienstleitungen zu erbringen.
Für die Tätigkeit eines Zahnarztes ist die freie Kommunikation mit den Patienten und Kollegen essenziell. Nur so kann er diesen Beruf sinnvoll ausüben. Da die schriftliche Kommunikation zu 95% aus der Kommunikation über das Internet besteht, bedeutet die Rundfunkgebühr einen behördlichen Eingriff, der fast einem totalen Kommunikationsverbot gleichkommt oder zumindest erheblich erschwert. Nimmt man noch die wachsende technische Entwicklung der Telefonie über das Internet hinzu (VoIP), bedeutet es das totale Kommunikations- und Informationsverbot. Auch ist es mir nicht mehr möglich Dienstleitungen in der gesamten Europäischen Union nach Artikel 15 über das Internet anzubieten. Leidtragend sind auch die Patienten, denen ich auch gerne mit Rat außerhalb der Sprechzeiten europaweit zur Seite stehe.
Ich habe meinen Internetprovider darum gebeten, einen Filter in die Kommunikation mit dem Internet einzubauen, der die Angebote der der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten zensiert oder für mich sperrt. Bislang habe ich leider keine Antwort darauf erhalten, ob das technisch überhaupt möglich ist.
Ich bitte den Petitionsausschuss meine Petition anzunehmen und mich auf etwaige Formfehler hinzuweisen. Die Gesetzesänderung betrifft alle Freiberufler und Unternehmen die in Deutschland tätig sind und ihre Dienstleitung anbieten. Es besteht erhebliches öffentliches Interesse. Eine freiberufliche Tätigkeit ohne Nutzung eines internetfähigen PC´s ist kaum noch möglich. Freiberufler sind in Deutschland sogar per Gesetz zur Abgabe der Steuererklärung über einen internetfähigen PC verpflichtet. Die Steuererklärungen müssen über das Formular „Elster“ im Internet abgegeben werden, sofern sie nicht die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.
QUELLE: Petition beim Europäischen Parlament


