EU Petition gegen PC-Gebühr

Am 03. Dezember legte der Berliner Zahnarzt A. Jansen beim EU-Parlament eine Petition gegen die GEZ-PC-Gebühr ein.

Petition beim Europäischen Parlament

Petition gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Grundrechte auf freie Kommunikation und Information Kapitel II (Artikel 11) und der Freizügigkeit der Dienstleistungen (Artikel 15)

Sehr geehrte Mitglieder/Innen des Petitionsausschuss,

ich lege eine Petition gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verletzung verfassungsmäßiger Grundrechte ein.

Am 19.10.2006 hat die Ministerkonferenz der deutschen Bundesländer beschlossen, dass alle Freiberufler und Unternehmer in der Bundesrepublik Deutschland, die einen PC mit Internetzugang besitzen, Rundfunkgebühren an die Öffentlich-Rechtlichen Radio- und Fernsehsender ab dem 1. Januar 2007 bezahlen müssen.

Zum Hintergrund:

Ich arbeite als freiberuflicher Zahnarzt seit 10 Jahren in Berlin und betreue Patienten aus über 135 Nationen. Ich spreche 5 Amtssprachen der Europäischen Union. Zu meinen speziellen Tätigkeiten gehört auch die schnelle Kommunikation mit den Patienten, die in ganz Europa ansässig sind. Seit Beginn der Freiberuflichkeit benutze ich zu 95% das Internet, um mich schriftlich mit den Patienten und den Kollegen auszutauschen.

In meiner Zahnarztpraxis betreibe ich bewußt kein Radio oder Fernsehen. Es ist meinen Mitarbeitern untersagt, eigene Radios oder Fernseher in der Praxis zu betreiben. Ich möchte dies nicht, weil ich mich ganz meinem Beruf hingeben möchte, ohne dabei z.B. von Werbung gestört zu werden.

Das Gesetz zur Rundfunkgebühr in Deutschland besteht seit vielen Jahrzehnten und bezog sich bislang auf die Besitzer von Radios und Fernseher. Die vereinnahmten Gebühren dienen der alleinigen Finanzierung der deutschen Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten wie ARD, deren Regionalsender und der ZDF. In den Vorständen dieser Sendeanstalten sitzen auch Vertreter der Volksparteien, die diese Gebühr beschlossen haben. Andere private Fernsehsender oder andere Europäische Fernsehsender erhalten keine Zahlungen aus diesem Gebühreneinnahmen.

Wer bislang keinen Fernseher oder Radio besitzt, braucht auch keine Rundfunkgebühr zu bezahlen.

Mit der Ausweitung der Gebührenpflicht auf internetfähige PC ist jedoch ein Paradigmenwechsel eingetreten, der mit den Grundrechten jedes EU Bürger in der Bundesrepublik Deutschland im Widerstreit steht. Sollte ich nun ab dem 1 Januar 2007 auf die Zahlung der Gebühren auf Internetfähige PC´s vermeiden wollen und auf den Internetzugang verzichten , dann kann ich nicht mehr mit den Patienten und den Kollegen kommunizieren. Ich kann keine unabhängigen Informationen über das Internet erhalten. Ebenso kann ich mich nicht fortbilden oder auch mich meine Rechte als EU Bürger informieren oder meine Dienstleistung als Zahnarzt über das Internet in ganz Europa anbieten. In der Sache wird dadurch meine freie persönliche und berufliche Entwicklung substanziell behindert.

Stand es bislang dem Bürger frei etwas zu benutzen oder nicht (Fernseher oder Radio), so steht es dem Bürger ab dem 1. Januar 2007 in Deutschland nicht mehr frei, ob er etwas anbieten darf, ohne dass eine Behörde (GEZ= Gebühreneinzugszentrale) dafür Gebühren für eine hier nicht gewünschte Dienstleistung einzieht. Die Gebührenerhebung für die Benutzung der Kommunikation im Internet dient einer Dienstleistung, die ich absolut nicht möchte, ja sogar vehement seit Jahrzehnten in meiner Arbeitswelt als Freiberufler ablehne. Dies erfüllt anscheinend auch den Straftatbestand eines Betruges.

Ich zitiere aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Kapitel II Artikel 11 C364/11 vom 18.12.200:

Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

(1) Jeder Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen empfangen und weiterzugeben.

Kapitel II, Artikel 15



Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten



(2) Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben die Freiheit, in jedem Mitgliedsstaat Arbeit zu suchen, zu arbeiten, sich niederzulassen oder Dienstleitungen zu erbringen.

Für die Tätigkeit eines Zahnarztes ist die freie Kommunikation mit den Patienten und Kollegen essenziell. Nur so kann er diesen Beruf sinnvoll ausüben. Da die schriftliche Kommunikation zu 95% aus der Kommunikation über das Internet besteht, bedeutet die Rundfunkgebühr einen behördlichen Eingriff, der fast einem totalen Kommunikationsverbot gleichkommt oder zumindest erheblich erschwert. Nimmt man noch die wachsende technische Entwicklung der Telefonie über das Internet hinzu (VoIP), bedeutet es das totale Kommunikations- und Informationsverbot. Auch ist es mir nicht mehr möglich Dienstleitungen in der gesamten Europäischen Union nach Artikel 15 über das Internet anzubieten. Leidtragend sind auch die Patienten, denen ich auch gerne mit Rat außerhalb der Sprechzeiten europaweit zur Seite stehe.

Ich habe meinen Internetprovider darum gebeten, einen Filter in die Kommunikation mit dem Internet einzubauen, der die Angebote der der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten zensiert oder für mich sperrt. Bislang habe ich leider keine Antwort darauf erhalten, ob das technisch überhaupt möglich ist.

Ich bitte den Petitionsausschuss meine Petition anzunehmen und mich auf etwaige Formfehler hinzuweisen. Die Gesetzesänderung betrifft alle Freiberufler und Unternehmen die in Deutschland tätig sind und ihre Dienstleitung anbieten. Es besteht erhebliches öffentliches Interesse. Eine freiberufliche Tätigkeit ohne Nutzung eines internetfähigen PC´s ist kaum noch möglich. Freiberufler sind in Deutschland sogar per Gesetz zur Abgabe der Steuererklärung über einen internetfähigen PC verpflichtet. Die Steuererklärungen müssen über das Formular „Elster“ im Internet abgegeben werden, sofern sie nicht die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.

Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.


QUELLE: Petition beim Europäischen Parlament

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Kommentare

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  1. Matthew Smith schreibt:

    Ich hoffe sehr das die EU diesem Unrecht ein Ende setzt und die GEZ in ihre Schranken weißt.

  2. Peter C. schreibt:

    Jeder kostenpflichtige Dienst im Internet ist zugangsgeschützt durch Anmeldung und Vergabe von Passwörtern.
    Wo haben eigentlich alle ihr Gehirn? Zugang verloren?

  3. johnix schreibt:

    Ich bin kein Freiberufler Selbstständiger. Ich sehe meine Rechte durch diese Abkassiererei aber ähnlich betroffen wie der Petitionseinreicher. Ich schliesse mich der Petition voll und ganz an, möchte Sie aber ergänzt sehen um, die Meinungsfreiheit gegen das Meinungs- und Macht-monopol zu schützen. Und jeder Bürger der nicht morgen verurteilt werden möchte weil Er eine andere Meinung hat wie die öffentlich Rechtlichen, oder Seine Internetpage schliessen muss weil die Ihn Abmahmanen. Ich verlange die sofortige Aussetzung der PC-Sondergebühr und auch die sofortige Stilllegung der GEZ, da es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt. So dann sollte es auch nicht notwendig sein das Die Medienbetriebe des Staates auch nach dem erfolgten Aufbau, Gebühren für den Aufbau verlangen dürfen. Die öffentlich rechtlichen Sender sollten der Marktwirtschaft gehorchen müssen und sich ab sofort selbst unterhalten müssen ohne jegliche Gebühr. Das diese Gebühr überhaupt noch existiert ist eine grosse Sauerei. Das diese Kriminellen jetzt auch uns PC-Besitzer ausrauben wollen um unsere Meinung zu unterdrücken, kann und will ich nicht hinnehmen. Die ReGierEnden fördern Verbrechen Sie arbeiten nicht fürs Volk sondern in die eigene Tasche. Sie führen Krieg gegen kleine Leute und lassen sich diesen Krieg, von Ihren Opfern bezahlen. Die Opfer aber können sich gegen die Verbrechen nicht wehren da Sie keine Möglichkeit bekommen gegen die Verbrecher Strafanzeigen zu stellen, wer das versucht muss mit Repressalien rechnen. Denn auch unsere Politiker bekommen einen Anteil am abgezockten Geld.

    Guute Naaacht Deutschland

  4. thomas guenther schreibt:

    Hab mal die Gesetze durchgelesen... Kann es sein dass eine "Sendeanstalt" eine staatliche Zulassung braucht um Rundfunk verbreiten zu dürfen? Wenn jetzt per Definition Rundfunk auch die Verbreitung von Inhalten per Internet ist dann müssten doch alle die Inhalte über das Internet verbreiten auch über eine solche Staatliche Zulassung verfügen, oder nicht?

  5. gtom schreibt:

    Wenn ich mal davon ausgehe dass Youtube.com mehr als 500 gleichzeitige Zugriffe hat müsste doch diesem Portal ohne die notwendige Zulassung der Internetzugang verwehrt werden... oder seh ich das falsch? D.h. auf der einen Seite stellt der Internetzugang einen Übertragungsweg für Hörfunk und Fernsehen dar der Gebührenpflichtig ist, andererseits hält sich der Staat aber nicht an die eigenen Gesetze und lässt jeden ohne Zulassung Senden und Inhalte verbreiten, er entzieht sich dadurch der Verantwortung...

  6. jo schreibt:

    Die KEK ist ja erst kürzlich zu dieser Definition gelangt. Ob das so kommen wird und ob, bleibt abzuwarten.
    Da es sich um Deutsches Recht handelt, ist youtube natürlich nicht betroffen. Wieder mal eine dieser deutschen Regelungen, bei denen den "Machern" dicke Felsbrocken zwischen die Beine geworfen werden. Alles zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Oder gibt es da Zweifel dran?

  7. Anonym schreibt:

    Wenn Premiere oder ander PAY-TV Sender so verfahren würden, würde man die einsperren lassen...alle müssen ihre Programme verschlüsseln und WENN man will kann man dafür bezahlen und dafür dieses Angebot in Anspruch nehmen, nur die Öffentlich rechtlichen Sender haben eine art Monopoles Sonderrecht das gegen Sämtliche Gesetzte verstößt...

    Stellt euch mal vor jeder Eisverkäufer und jeder Gemüsestand würde genauso vorgehen! ich kann doch nicht mit 2KG erdbeeren an die A81 stehen und von jedem vorbeifahrenden ne Gebühr verlangen weil er ja erdbeeren haben könnte oder??? Es gibt eben Leute die keine Erdbeeren mögen auf dieser Welt und das sollte auch die GEZ endlich zur kenntnis nehmen müssen:)
    Für ein Auto zahle ich doch auch keine Steuern nur weil es betriebsbereit wäre! erst wenn ich es anmelde und dann ist es ja auch in Ordnung!Selbst LKW's zahlen nur Maut wenn sie die Autobahn tatsächlich nutzen und die haben ein Kontrollgerät dafür nur die GEZ brauch sowas ja nicht!
    Des weiteren macht die GEZ (achtung!!) WERBUNG FÜR WERBEFREIES FERNSEHEN Hallo????Klingelts?? schon allein das sie dafür wirbt ist doch ein Witz aber dazu ist es ja die wohl größte öffentliche Lüge, es kommt genauso Werbung und zum Teil gibt es sogar in Serien o.ä. WERBEUNTERBRECHUNGEN das ist doch eine Frechheit! Nieder mit der GEZ!

  8. gret schreibt:

    Gez-monopol. Nichts machen und Geld bekommen. Nicht schlecht .Wer hat Internet, er schon bezahlt .Wenn doppelt man zahlen es ist nicht zu fett?Wo ist Grenze?Wer hat Interesse_ dass Volk war ohne Möglichkeit zum Information ? Grosse Frage- wohin geht Deutschland ?


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