GEZ möchte Begriffe des allgemein üblichen Sprachgebrauchs verbieten
Heute ging bei akademie.de eine Abmahnung der GEZ ein. Hierin wird darauf hingewiesen, dass akademie falsche und in die Irre führende Begriffe verwendet. Auch auf Golem wird davon berichtet.
"PC-Gebühr","GEZ-Abmeldung oder gar "GEZ-Brief" möchte die GEZ nicht mehr sehen
Aber treffender kann man die Dinge, um die es geht, nicht beschreiben und jeder weiß um was es sich dabei handelt. Allgemeiner Sprachgebrauch eben. Ein Papiertaschentuch ist im allgemeinen Sprachgebrauch ja auch ein "Tempo".
Selbst das Maß aller Dinge, die Tageschau schreibt:

Auf der Seite selbst dann



Auch auf YouTube gibt es inzwischen einen Videobeitrag zum Thema GEZ-Abmahnung
Das mutet an, als säße die GEZ nicht in Köln, sondern in Schilda!
Es ist ja das Natürlichste der Welt, wenn man ab sofort statt GEZ-Brief
"Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird"
oder statt GEZ-Gebührenfahnder, möchte man in Zukunft lieber "Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter" hören.
Lustig, nicht wahr?!?
Es wäre passender gewesen, die GEZ hätte diese Abmahnung an einem 1. April verschickt.
Wie passt es eigentlich zum öffentlich rechtlichen Rundfunk, der sich der Meinungsfreiheit und der Demokratie verschrieben hat, solche Maulkörbe zu verteilen?
Hier nun eine Liste der abgemahnten Begriffe. Erstgenannte werden ab sofort aus dem Wortschatz des Bundesbürgers gestrichen
- GEZ-Gebühren -> gesetzliche Rundfunkgebühren
- GEZ für PC zahlen -> gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
- GEZ-frei -> von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
- GEZ-Gebührenpflicht -> gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht
- GEZ-gebührenfrei -> von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
- GEZ-Rundfunkgebühr -> gesetzliche Rundfunkgebühr
- PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ -> gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
- GEZ-Gebührenfahnder -> Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
- GEZ-Fahnder -> Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
- GEZ-Zwangsanmeldung -> Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist
- GEZ-Anmeldung ->gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte
- GEZ-Abmeldung -> gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte
- GEZ-Anschreiben -> Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
- GEZ-Brief -> Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
- GEZ-Briefserien -> mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
- GEZ-Gebührenbescheid -> Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
- GEZ-Widerspruchsbescheid -> Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
- GEZ-Antwortbogen -> dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV
- GEZ-Fälle -> Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht
- GEZ-Verweigerer -> offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint
Als da auch Begriffe ohne das Kürzel "GEZ" wären:
- PC-Rundfunkgebühren -> gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
- PC-Gebühr -> gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
- Privatfahnder -> Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
- Gebührenjäger -> Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
- Gebührenhäscher -> Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
- Provisionsjäger -> Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
- Fangprämie -> Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
- Kopfprämie -> Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
- Jagdrevier des Gebührenfahnders -> Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
- Mitglied der Rundfunkgebührenzahler -> Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht
UPDATE GEZ-Abmahnung: Heise berichtet, dass die GEZ nun doch langsam den Rückwärtsgang einlegt - Ob man erkannt hat, dass die Ausübung von Zensur ein schlechtes Bild, auf den sich der "Meinungsfreiheit und Demokratie" verschriebenen öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten, abgibt?
Weitere Artikel zur GEZ-Abmahnung gegen akademie.de
Schön auch, wenn Firmen öffentlich verkünden, sich keinen Maulkorb von der GEZ verpassen zu lassen!



Da blogt man so durch die Gegend, outet sich als "Querdenker" und liest so seine Mails. Plötzlich neues von Rechtsanwalt Krause. Dem Vater aller "Querdenker". Den Inhalt des erstaunlichen Mails will ich euch nicht vorenthalten: Wenn die Deutschen nicht s
Aufgenommen: Aug 24, 11:58
Lange hat die GEZ an ihrem Image gefeilt und nun wollen sie es nicht mehr.... Wer ist der unbeliebteste Geldeintreiber des Landes? Genau, die GEZ und die Rundfunkgebührenbeauftragten der Landesrundfunkanstalten. Diese Erkenntnis ist nun aber nich
Aufgenommen: Sep 07, 11:26