Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Bürger drangsalieren ist unser Geschäft

Sie denken wir leben in einem freiheitlich, demokratischen Rechtsstaat? Richtig! [1]
Sie denken der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat Vorbildfunktion? Sagt er, macht er aber nicht!

Dabei gibt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerne als Stütze dieser freiheitlichen Demokratie aus. Zugegeben, hier und da wird er dem auch gerecht. Aber leider nicht auf allen Gebieten. Wenn es um die eigenen Belange geht, interessieren Gesetze kaum.

Zwangsanmeldungen gehören neben sonstiger dubioser Anmeldepraktiken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu deren täglich' Geschäft.
Mit unserem Rechtsstaat ist das zwar nicht vereinbar, aber das interessiert die Anstalten nicht weiter.

Ein Betroffener konnte nun eine Zwangsanmeldung, die direkt von einem bekannten Justiziar eines öffentlich-rechtlichen Senders erlassen wurde und dem jegliche Beweise fehlten, mit folgendem Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch abwenden

Strafgesetzbuch § 339

Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.



Es waren zwar mehrere Aufforderungen notwendig, letztlich hat der Sender aber von seinen Forderungen abgesehen.

Amtsträger dürfte insofern zutreffend sein, als dass es sich um eine öffentlich-rechtliche Institution handelt und die Gebührenerhebung gesetzlich verankert ist.

Auch der folgernde Paragraph kann bei willkürlichen und zu unrecht erhobenen Gebühren ins Feld geführt werden

Strafgesetzbuch § 352
Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, dass der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)Der Versuch ist strafbar.


Wichtig dabei ist, den Namen des Verursachers festzustellen. Darum sollte man sich den Dienstausweis eines Gebührenbeauftragten nicht nur zeigen lassen, sondern sollte sich auch die wichtigen Dinge notieren. Name der Person, Ausweisnummer und von welchem Sender er kommt.
Auch wenn sie nichts unterschreiben, so kann man nie sicher sein, nicht doch angemeldet zu werden. Darum heben Sie diese Daten besser auf.

Wie in der FAZ-Serie über die GEZ aufgezeigt wird, schreckt man bei der GEZ und den Rundfunkanstalten auch nicht vor einer Personenüberwachung zurück. Wenn's um die Rundfunkgebühren geht, kennen die eben keinen Spass. Wenn solche Massnahmen an den Tag gelegt werden, so ist es aus Sicht der GEZ und LRAs sicher mehr als enttäuschend, dass ein Vergehen in Sachen Rundfunkgebühren lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt und sich noch nicht in unserem Strafgesetzbuch wiederfindet.

Nicht, dass sich der Gebührenbeauftragte hier zu weit aus dem Fenster gelehnt hätte, nein, Justiziar Armin Herb vom SWR billigt diese Methoden sogar:

Die Beschattung von Personen hält Herb hingegen prinzipiell für gerechtfertigt, im Sinne des Gebührenzahlers, der für den Schwarzseher mitzahlen müsse. Auch die Beschattung von Personen, denen bis dahin nichts nachgewiesen werden konnte? „Auch das.“


Soso, das passiert also nur „zum Wohle des Bürgers“, des gewissenhaften Rundfunkgebührenzahlers.
Immer den Neid- und Mißgunstfaktor im Gepäck, wird gerne darauf hingewiesen, dass ohne Schwarzseher und Hörer die Gebühren sinken würden. Wenig glaubhaft, dass hier was sinken würde. Die KEF hat gerade die nächste Gebührenerhöhung um 95 Cent ab 2009 bewilligt. Dabei hatten die Öffentlich-Rechtlichen 2006 eine Gebührensteigerung von ca. 163 Millionen Euro im Vergleich zu 2005 zu verzeichnen.
Letztlich soll durch diese Aussage der Bürger zum Helfershelfer der GEZ werden, indem der böse Nachbar verpetzt wird. Moralisch geht das in Richtung „Stasimethoden“.

Liebe GEZ / öffentlich-rechtlicher Rundfunk,

wie wäre es mit folgendem Geschäftsmodell:
Für jede erfolgreiche Neuanmeldung bekommt der Rundfunkteilnehmer für ein Jahr seine Rundfunkgebühren erlassen.



Wenn schon in die psychologische Stasi-Trickkiste gegriffen wird, dann kann man es doch gleich richtig machen. Oder?

Wie demokratisch, freiheitlich und rechtsstaatlich kann ein Rundfunk sein, der es nötig hat solche Methoden an den Tag zu legen?




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[1] Zumindest ist das so angedacht gewesen. Der Trend geht aber hin zum Bürger ohne Rechte. (Vorratesdatenspeicherung, RFID in Pässen, kurz – steigende Überwachung und Missbrauch unserer persönlichen Daten).
Neuester Coup der Bundesregierung ist die Kriminalisierung von Jugendlichen.
Solche Vorhaben laufen darauf hinaus , dass Mensch nicht mehr Mensch sein darf.


Peter Maffay, der Nostradamus der Neuzeit?

Er sang bereits 1993
„Liebe wird verboten, denn Liebe bringt Gefahr für den neuen Staat „

„Die schöne neue Welt, die vor uns liegt, so schön, daß man davon kalte Füße kriegt,
wird morgen Wirklichkeit, wenn wir nichts dagegen tun“

„Auf denken steht der Tot und in Bücher darf kein Mensch mehr sehn!“


Bücher stehen ja für Wissen und Bildung. Von einem Verbot Bücher zu lesen ist bisher nichts bekannt, wohl aber bei der Einschränkung der Internetnutzung.
Bis vor kurzem gab es hier noch einen freien Zugang. Seit 01.01.2007 kostet der Zugang zu diesem Wissen 5,52 Euro! Wobei diese Gebühr nur den Öffentlich-Rechtlichen zugute kommt, obwohl deren Informationsanteil im Netz verschwindent gering ist.


Öffentlich-rechtliche Überheblichkeit oder Propagandasprachrohr des Staates?

Der Intendant des SWR, Peter Boudgoust in einer Pressemitteilung mit dem Title "SWR muss Lotse in der digitalen Welt sein" :„Um in all dem digitalen Rauschen die Orientierung nicht zu verlieren, wird der SWR ein kompetenter Lotse sein“
Das hört sich noch harmlos an.

Deutlicher wird hier ZDF Intendant Markus Schächter. Auf den Münchner Medientagen war aus seinem Mund zu hören „Im Internet ist eine Regulierung der Meinungsvielfalt nötig

Die einzige Wahrheit soll also von den öffentlich-rechtlichen Anstalten verbreitet werden.
Bei diesen Äußerungen kann man dem ÖR nicht so recht glauben, eine Stütze oder gar Bewahrer unserer Demokratie zu sein. Wer die Meinungsfreiheit abschaffen will, gehört selber abgeschafft.

Dabei fällt auf, dass Staat und die Länder relativ kritiklos gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind. Heiße Luft wird von Politik viel produziert, nur iin den Staatsverträgen werden den ÖRR immer mehr Rechte eingeräumt. Und sollten Beschränkungen bestehen, wie z.B die Deckelung der Onlineausgaben auf 0,75% des Gesamtbudgets, so werden diese von den ÖRR nicht eingehalten. Natürlich bleibt das ohne Konsequenz!


Übrigens, auch so manchem Zeitungsverleger ist das Internet mit seinen unzähligen Foren und Blogs ein Dorn im Auge.

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