PC-GEbühr: Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde ab

Wie auf den Seiten der Rundfunkgebührenzahler Deutschland zu lesen ist, hat das Bundesverfassungsgericht die im März 2006 eingereichte Verfassungsbeschwerde nun abgelehnt.

Begründet wird dies mit der fehlenden Definition über "neuartige Rundfunkemfangsgeräte". Dies sollen erst einmal Fachgerichte im Vorfeld klar definieren. Weiterhin wird, statt dieser Ungerechtigkeit ein schnelles Ende zu bereiten, auf die Ausschöpfung des Rechtsweges hingewiesen. D.h. die Betroffenen müssen sich bis zum Bundesverfassungsgericht durchklagen.
Das kann dauern und bietet den Rundfunkanstalten in der Zwischenzeit die Möglichkeit ihre Position zu festigen und sich im Netz unentbehrlich zu machen.
Hinweise darauf sind schon jetzt die Verbreitung von öffentlich-rechtlichen Inhalten auf den freien Videoplattformen und demnächst das Feilbieten deren Inhalte auf den Internetseiten kommerzieller Verlage wie z.B. der WAZ-Gruppe. Süddeutsche und Focus sind laut Berichten auch schon beim Verhandeln dieser Möglichkeiten.

Bezahlen darf das alles : DU und ICH!

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