Objektiv sieht anders aus

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Form des MDR verkündet auf seiner Website das "Urteil der Woche"

Er bezieht sich dabei auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg (Az. W 1 K 08.1886), bei dem ein PC-Besitzer zur Zahlung von Rundfunkgebühren verurteilt wurde, obwohl dieser kein Fernsehe- oder Radiogerät vorhält.
Nicht nur, dass auch hier, wie der Gebühren-Igel zum wiederholten Male festgestellt hat, von GEZ Gebühren (der Begriff GEZ Gebühr wurde von den Anstalten auch schon Abgemahnt) in dem Artikel des MDR die Rede ist, nein, es wird sogar behauptet

"Entscheidend ist nur, dass der

Computer ans Internet angeschlossen ist

und damit "zum Empfang bereitgehalten" wird.


Wie man weiss, ist der
Internetanschluss IRRELEVANT für die Gebührenpflicht!!

Alleinig der Besitz des Gerätes löst diese aus. Ob der PC eine Soundkarte hat oder nicht ist egal, ebenso könnte dem PC der LAN/WLAN-Anschluss fehlen, so dass man das Gerät gar nicht an das Internet anschliessen kann.
Alles schnurz-piep-egal!!

Man wird das Gefühl nicht los, als wolle der MDR mit seiner Behauptung der Internetanschluss hätte etwas mit der Gebührenpflicht zu tun, diese logischer und somit dem Bürger als eher akzeptabel verkaufen.

Objektive Berichterstattung sieht, meinem Verständnis nach, anders aus. Auch die Tatsache, dass Urteile im Sinne der Anstalten es gar zum "Urteil der Woche" schaffen, während gegenteilige Urteile unter den Tisch fallen, spricht nicht gerade für Objektivität.

Mitunter gehen andere Richter sogar soweit zu sagen, dem PC fehle das Merkmal "zum Empfang bereit halten" oder die Meinung vertreten wird "Multifunktionale Geräte wie Computer rechtfertigen nicht automatisch einen Gebührenanspruch"

Weitere Urteile sind bei Natürlich klag ich! zusammengefasst

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